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Daten & Fakten: Weiterfinanzierung von Stiftungsprofessuren

65 Prozent der Stiftungsprofessuren werden in den Haushalt der Hochschulen übernommen, wenn die private Förderung ausgelaufen ist.

Bei 73 Prozent aller Lehrstuhlinhaber übernehmen die Hochschulen selbst die Finanzierung des Lehrstuhls nach Ablauf der Förderung. Vier Prozent der Lehrstühle sollen über Drittmittel aus einer anderen Quelle fortgeführt werden. Bei 17 Prozent der Lehrstuhlinhaber ist eine "sonstige Finanzierung" geplant.

Auf welche Weise organisieren Hochschulen eine eigene Weiterfinanzierung?

  • 17 Prozent der Hochschulen verfügen über freie Stellen, die sie voraussichtlich mit den Stiftungslehrstuhlinhabern besetzen werden.
  • 41 Prozent schichten bestehende Stellen innerhalb der Fakultät um.
  • 13 Prozent schichten Stellen innerhalb der gesamten Hochschule um, also auch aus anderen Fakultäten.
  • 19 Prozent der Hochschulen schaffen zusätzliche Stellen.
  • 10 Prozent ermöglichen eine "sonstige Finanzierung".

"Regel"- und befristete Stiftungsprofessuren am häufigsten

Die Stiftungsprofessuren an den deutschen Hochschulen sind unterschiedlich ausgestaltet. Ein großer Anteil entfällt mit knapp 43 Prozent auf "Regelstiftungsprofessuren". Darunter versteht man Lehrstühle, deren private Förderung zumeist auf fünf Jahre befristet ist und die in den meisten Fällen anschließend in den Haushalt der Hochschule übernommen werden. Eine vergleichbare Häufigkeit weisen mit rund 46 Prozent "Stiftungsprofessuren auf Zeit" auf, also Lehrstühle, die nach Ablauf der privaten Förderung von meist fünf Jahren in der Regel nicht mehr weitergeführt werden.

 

Datenbasis

Die Daten & Fakten stammen aus der vom Stifterverband vorgelegten Befragung von Stiftungsprofessoren, Hochschulen, Ministerien und Förderern:

Studie "Stiftungsprofessuren in Deutschland" (PDF-Download)